THEORIEPRÜFUNGEN können ab sofort wieder beantragt werden und es ist möglich eine theoretische Prüfung beim TÜV-Rheinland zu absolvieren. Voraussetzung: Alle vorgeschriebenen Pflichtstunden müssen nachgewiesen werden und der Antrag zur »Erteilung einer Fahrerlaubnis« muss beim TÜV-Rheinland vorliegen. Solltet Ihr Fragen haben, dann setzt Euch bitte mit uns in Verbindung!
Wir warten nicht auf die Phase: Leben ohne Masken! Nein wirklich nicht! Wir warten auf die Zeit MIT (!), aber vor allem mit Euch!
LOCKING DOWN A SECOND TIME geht im Januar 2021 in die Verlängerung. Bis zum 31.01.2021 ist die Fahrschule geschlossen!
Es gibt Neuigkeiten – wir halten Euch auf dem Laufenden. Meldet Euch bitte bei uns, wenn Ihr Fragen habt!
Die Theorieprüfung ist im Lockdown unter bestimmten Voraussetzungen gestattet!
Wir informieren Euch rechtzeitig und persönlich, wenn die Ausbildung und der Präsenzunterricht wieder möglich sind!
Persönliche Beratung erhaltet ihr unter: 06131 34242
Und irgendwann einmal, wenn: nach dem „… locking down a second time!“ ist vor dem „ersten Lockdown“ an Gültigkeit gewinnt, werden wir nicht mehr träumen, was wir tun könnten, sondern damit anfangen!
Claudia und das Fahrschule Klame Team