FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen zur Anmeldung __

Wann kann ich mich in der Fahrschule informieren? Wie und wann kann ich mich zum Erwerb einer Fahrerlaubnis anmelden?

Wir informieren telefonisch, per E-Mail und persönlich zu unseren Bürozeiten von Montag bis Donnerstag, zwischen 17.00–19.00 Uhr. Eine Anmeldung muss persönlich zu unseren Bürozeiten erfolgen.

Müssen meine Eltern den Vertrag unterschreiben, wenn ich noch nicht volljährig bin?

Ja, der Vertrag und eine Einverständniserklärung müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Wo erhalte ich einen Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis?

Das Formblatt »Antrag auf Erteilung Fahrerlaubnis« erhält man in unserer Fahrschule oder bei der zuständigen Behörde.

Wo muss ich das Formular »Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis« einreichen?

Eingereicht wird der Antrag für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde. Wer in Mainz gemeldet ist, muss den Antrag beim Verkehrsüberwachungsamt (Elly-Beinhorn-Str. 16 in 55129 Mainz-Hechtsheim) abgeben.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrages zur Erteilung einer Fahrerlaubnis?

Die Antragsbearbeitung dauert sechs bis acht Wochen.

Benötige ich zur Antragstellung ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis muss nur für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE beantragt werden.

Wann brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?

Einen Erste-Hilfe-Kurs wird für den Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE benötigt.

Fragen zur Ausbildung __

Gibt es einen Ausbildungsplan für die praktische Fahrausbildung?

Ja, die Ausbildung verläuft in Stufen. Unterteilt wird die Ausbildung in Grundstufe, Aufbaustufe, Leistungsstufe, besondere Ausbildungsfahrten und Reifestufe.

Was genau sind Sonderfahrten?

Der Gesetzgeber schreibt für jede Fahrerlaubnisklasse Sonderfahrten vor. Diese variieren in ihrer Anzahl und bei einigen Klassen ist auch eine feste Mindestzahl bei den Übungsfahrten vorgeschrieben. Um das am klassischen Beispiel der Pkw zu verdeutlichen, der Gesetzgeber legte fest, dass die Sonderfahrten gegen Ende der Ausbildung, aber frühesten nach zehn gefahrenen Übungsfahrten durchgeführt werden dürfen.

Fragen zu den Prüfungen __

Wo finden die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung statt?

Die Theorieprüfung und die praktische Fahrprüfung beginnen und enden beim TÜV Rheinland, An der Krimm 23 in 55124 Mainz-Gonsenheim statt.

Wo kann die Prüfung für eine Qualifikation oder Beschleunigten Grundqualifikation (BKrF-Prüfung) abgelegt werden?

Wer in Mainz gemeldet ist, muss die BKrF-Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen, Abteilung: Weiterbildung, Schillerplatz 7 in 55116 Mainz.

Muss eine Prüfung nach der Weiterbildung, für eine gewerbliche Tätigkeit im Lkw- oder Busbereich eine Prüfung absolviert werden?

Nein, nach Teilnahme erhält man eine Teilnahmebescheinigung.

Fragen zu »Begleitetes Fahren« __

Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Gibt es besondere Ausbildungsvorschriften für die Bewerber für das »Begleitete Fahren«?

Nein, die Fahrschüler werden wie alle 18-jährigen Bewerber der Klasse B bzw. BE ausgebildet.

Gibt es besondere Vorschriften für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung?

Nein.

Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?

Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden.

Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die praktische Fahrprüfung abgelegt werden.

Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?

Nein, er erhält eine »Prüfungsbescheinigung«, in der auch die Begleitpersonen eingetragen sind.

Enthält die »Prüfungsbescheinigung« ein Passfoto?

Die Prüfbescheinigung enthält kein Foto, deshalb ist beim Fahren immer ein amtliches Ausweisdokument mitzuführen.

Wie und wann erhalte ich meinen Führerschein?

Der Führerschein muss vor Ablauf der 3-Monats-Frist nach Vollendung des 18. Lebensjahres rechtzeitig beantragt werden.

Welche Fahrerlaubnisklassen sind beim »Begleitendem Fahren« eingeschlossen und dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Die Klassen M, L und S sind eingeschlossen und dürfen ohne begleitung gefahren werden. Die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind mitzuführen. Auf Antrag kann für diese Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden (zusätzliche Kosten ca. 10,- €).

Wann beginnt beim »Begleiteten Fahren« die Probezeit und wie lange dauert beim »Begleiteten Fahren« die Probezeit?

Die Probezeit beginnt sofort mit der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. nach Aushändigung der Prüfungsbescheinigung und dauert zwei Jahre, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb.

Fragen zu »Begleitetes Fahren« | Fragen zur Begleitperson __

Muss die Begleitperson an einer Einweisung teilnehmen?

Nein.

Welche Vorschriften muss der Begleiter in Bezug auf Alkohol beachten?

Die Begleitperson muss die 0,5-Promille-Grenze beachten und darf nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

Wie sind die Anforderungen an den Begleiter? Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?

Nein. Die Anzahl ist nicht begrenzt, aber alle Begleitpersonen müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein und müssen folgende Anforderungen erfüllen:

 

  1. Mindestalter: 30 Jahre
  2. Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren
  3. Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 3 Punkte