Fahrerlaubnis Klasse B | Fahreignung/Beobachtungsfahrt

Führerscheininhaber*innen sollen vor allem mobil bleiben. Auch wenn bereits im Alter von 16 Jahren die Reaktionsfähigkeit schleichend abnimmt, haben routinierte Autofahrer einen klaren Vorteil. Bereits Erlebtes ermöglicht vorausschauendes Fahren, aufgrund der Fahrerfahrung und automatisierte Fahrabläufe sorgen für eine sichere Fahrweise. Das bedeutet: Regelmäßig erlebte Situationen im Straßenverkehr müssen – im Gegensatz zu Fahranfängern – nicht ständig gegengeprobt und auf Richtigkeit überprüft werden. Um sich überall sicher im Straßenverkehr bewegen zu können, ist es wichtig, dass beide Gehirnhälften arbeiten, also regelmäßig das Wissen über Fahrverhalten im Straßenverkehr aufgefrischt wird.

Eine Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass Führerscheininhaber ihre Fahreignung nachweisen müssen. Der Gesetzgeber bietet zwei verschiedene Möglichkeiten die Fahreignung nachzuweisen. Für beide Formen ist die Anmeldung in eine Fahrschule nötig! Welche Variante gewählt werden kann ist vom Krankheitsbild und den möglichen Folgen abhängig. Die Beratung erfolgt in Regel zuallererst durch den zuständigen Facharzt oder Neurologen – weitere Schritte werden dann geplant, um die Mobilität des Patienten zu erhalten.

  • Verbindlicher Nachweis der Fahreignung
  • Informelle Abklärung der Fahreignung

Fahreignung verbindlich nachweisen

Wer zum Beispiel nach einem Unfall mit bleibenden Schäden oder einem erlittenem Schlaganfall weiterhin ein Kraftfahrzeug führen will, muss durch eine Untersuchung seine Fahreignung klären lassen. Eine befürwortende Beurteilung, die auch rechtsverbindlich ist, kann nur über die zuständige Fahrerlaubnisbehörde erlangt werden. Es kann zu Anordungen durch diese Behörde kommen:

  • MPU und dem Gutachten eines Facharztes mit Verkehrsmedizinischer Qualifikation auch eine praktische Eignungsprüfung

Anordnung einer Fahrverhaltensprobe durch einen FahrprüferSollte eine Fahrprobe mit Überprüfung durch den TÜV angeordnet werden, dann ist eine Anmeldung in der Fahrschule und eine dementsprechende Vorbereitung mit dieser in Form von Fahrstunden obligatorisch. Nach einer zielführenden Vorbereitung wird eine Fahrprobe beim TÜV beantragt und durchgeführt. Fällt die Überprüfung der Fahreignung zufriedenstellend aus, darf der Betroffene weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ergeben sich aus der Untersuchung erhebliche Eignungsmängel, die auch durch Auflagen und Beschränkungen nicht kompensiert werden können, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Deshalb ist eine gute Vorbereitung in der Fahrschule Voraussetzung!

Informelle Abklärung der Fahreignung

Eine andere Möglichkeit der Überprüfung besteht in einer informellen Klärung der Fahreignung. Mittels medizinischen Privatgutachtens oder einer Beobachtungsfahrt mit einem Fahrlehrer kann eine fachliche Einschätzung über die nach einer Krankheit bestehende Fahreignung erzielt werden. Diese Form der Überprüfung führt nicht zwangsläufig zu einer amtlichen Maßnahme.

Ergebnisse Beobachtungsfahrt | Bescheinigung

Mit einer Empfehlung durch Mediziner*innen kann eine Überprüfung, auch von Fahrleher*innen durchgeführt werden.

Dies erfordert eine schriftliche Mitteilung eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation an die Fahrschule mit einer verbindlichen Aussage zur Fahreignung der Probanten. Diese muss vor Antritt der Probefahrt an die Fahrschule gesendet werden!

Eine Anmeldung in der Fahrschule ist nötig und kann auch online erfolgen.

Nach der Beobachtungsfahrt erhält der/die Probant*in eine Einschätzung. Die Bescheinigung mit den Ergebnissen der Beobachtungsfahrt wird schriftlich zugestellt! 

Die Führerschein Klasse B einhaltet die Fahrerlaubnisklassen:

 

Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

 

Anfallende Kosten
Beobachtungsfahrt 70,–
Aufwendungen 50,–

Antragsgebühren können anfallen
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.

Besonderheiten:

Voraussetzung: 

Erster Schritt:

Nach einem Informationsgespräch und den erfüllten Voraussetzungen (unterschiedlich), ist eine Anmeldung in der Fahrschule erforderlich. 

Je nach Art der Überprüfung, kann diret eine Fahrstunde geplant werden.