Klasse B | Schaltgetriebeausbildung

Klasse B | Automatikausbildung

Klasse B | Begleitendes Fahren

Klasse B | Handicapausbildung

Klasse B | Fahreignung/Beobachtungsfahrt

Klasse BE | Fahren mit Anhänger

Klasse B | 197

Neue Führerscheinklasse B197
Bisher war die Ausbildung für die Klassen B Automatik und B Schaltgetriebe strikt getrennt. Einige Fahranfänger entschieden sich bisher für eine Automatikausbildung, da das Lernen hier etwas leichter fällt. Großer Nachteil ist, dass man nach der Ausbildung keine Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe fahren darf. Ab 1. April 2021 gibt es jetzt die Klasse B197, die es ermöglichen soll, eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abzulegen und – durch zusätzliche Ausbildungsrunden und Testfahrten mit einem Schaltwagen – trotzdem später einen Wagen mit manueller Schaltung fahren zu dürfen.

Übersicht Führerschein Klasse B

Diese Fahrerlaubnis berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. Sofern das Fahrzeug mit genügend Sitzen ausgestattet ist, dürfen vom Fahrzeugführer maximal acht Personen befördert werden.

Anhängerregelung | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: 

  • Es ist möglich einen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu ziehen
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg darf die Kombination maximal 3500 kg betragen. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte das Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ausgestattet sein, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

Beinhaltet Fahrerlaubnisklassen: