Fahrerlaubnis Klasse C1E

Mittlere Kraftfahrzeuge in Kombination

Berechtigt zum Führen von Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern oder Sattelanhänger von mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Einschluss folgender Fahrerlaubnis beim Erwerb der Klasse C1E

Für den Erwerb der Klasse C1E ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.

 

Übungsfahrten Vorbesitz C1

Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen) 3h
Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen) 1h
Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit) 1h

Prüfung Praxis
Dauer: 45min
Inhalt: Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren

Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

AUSBILDUNG
Grundbetrag 310,–
Fahrstunde 70,–
Sonderfahrt 80,–
Theorieprüfung 60,–
Praxisprüfung 150,–

Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.

Lernmittel
Prüfungsfragen-OnlineTeacher 40,–
Buch 40,–

Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.

Behördliche Gebühren
Vor den Prüfungenerhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

TÜV Rheinland
Bankverbindung: Commerzbank
IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
BIC: DRESDEFF 370

Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.

Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.

Besonderheiten:

Voraussetzung:
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse C1E nicht möglich. Wer die Fahrerlaubnis C1E erwerben möchte, muss im Besitz der Fahrerlaubnis C1 sein.

Mindestalter:
18 Jahre

Befristung:
Diese Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre, danach muss eine Weiterbildung erfolgen. Um die Klasse C1E zu verlängern, sind eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich.

Besonderheit:                                                Bei Erwerb Fahrerlaubnisklasse C1E vor dem 10.09.2009, muss diese nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden; eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich und ein augenärztliches Gutachten.

Erster Schritt:

Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.

 Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen:

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
  • Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.

Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:

Erste-Hilfe-Kurs

Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Ärztliches Zeugnis

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1E ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Untersuchung kann von einem Allgemeinmediziner durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers darf bei Beantragung der Fahrerlaubnis nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular wird bei der Anmeldung in unserer Fahrschule ausgehändigt oder kann hier herunter geladen werden.

Adressen bekannter Untersuchungsstellen, mit der Berechtigung diese Untersuchung durchzuführen:

Augenärztliche Gutachten

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1E ist ein Augenärztliches Gutachten erforderlich. Die Untersuchung über das Sehvermögen kann von einem Augenarzt, einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin oder einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Diese Bescheinigung über die Augenuntersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Biometrisches Passbild

Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. 

Personalausweis oder Reisepass

Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die von der Ortsverwaltung (Meldebehörde / Bürgerbüro) ausgestellt wird, in der man polizeilich gemeldet ist. Dazu benötigt man einen Personalausweis oder einen Reisepass.