Fahrerlaubnis Klasse C1

Mittlere Kraftfahrzeuge

Diese Fahrerlaubnis berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg.

Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen sind solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindeststundenanzahl Theorieunterricht
Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 6 Stunden klassenspezifischer Unterricht.

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Die Vorbereitung auf eine Prüfung erfordert eigenständiges und intensives Lernen – auch außerhalb der Unterrichtsphasen. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland digital durchgeführt – Fahrschüler*innen sollten sich weitestgehend an einem PC auf die Prüfung vorbereiten und das Üben mit einem Smartphone nur als Option nutzen. Mit Lerninhalten muss sich eingehend beschäftigt werden, deshalb darf zusätzlich an theoretischen Unterrichten teilgenommen werden, dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

Prüfung Theorie
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Mindestens 14 Tage vorher muss diese in der Fahrschule beantragt werden. Voraussetzung für eine Prüfung ist, dass alle folgenden Punkte parallel zur abgeschlossenen Ausbildung erledigt und eingereicht wurden!

Behördliche Gebühren
Vor Genehmigung der Prüfungen, erhebt der TÜV Rheinland Prüfgebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Bei Vorbesitz der Klasse B

Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen) 3h
Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen) 1h
Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit) 1h

Prüfung Praxis
Dauer: 75min
Inhalt: Abfahrtkontrolle und Fahren

Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

AUSBILDUNG
Grundbetrag 350,–
Fahrstunde 70,–
Sonderfahrt 80,–
Theorieprüfung 60,–
Praxisprüfung 150,–

Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.

Lernmittel
Prüfungsfragen-OnlineTeacher 40,–
Buch 70,–

Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.

Behördliche Gebühren

Vor den Prüfungen erhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

TÜV Rheinland
Bankverbindung: Commerzbank
IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
BIC: DRESDEFF 370

Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.

Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.

Besonderheiten:

Voraussetzung:
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse C1 nicht möglich. Wer die Fahrerlaubnis C1 erwerben möchte, muss im Besitz der Fahrerlaubnis B sein

Mindestalter:
18 Jahre 

Befristung:
Diese Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre, danach muss eine Weiterbildung erfolgen. Um die Klasse C1 zu verlängern, sind eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. 

Verlängerung                                                      Bei Erwerb Fahrerlaubnisklasse C1 vor dem 10.09.2009, muss diese nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden; eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich und ein augenärztliches Gutachten. 

Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis

 

 

 

Erster Schritt:

Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.

Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen:

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
  • Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.

Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:

Erste-Hilfe-Kurs

Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Ärztliches Zeugnis

Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Diese muss von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers darf bei Beantragung der Fahrerlaubnis nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular wird bei der Anmeldung in unserer Fahrschule ausgehändigt oder kann hier herunter geladen werden.

Adressen bekannter Untersuchungsstellen, mit der Berechtigung diese Untersuchung durchzuführen:

Augenärztliches Gutachten

Der für den Erwerb der Klasse B vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden. Die Identität durch Einsicht in Personalausweis oder Reisepass erfolgt vor der Durchführung des Sehtests. 

Biometrisches Passbild

Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. 

Personalausweis oder Reisepass

Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.

Führungszeugnis

Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die von der Ortsverwaltung (Meldebehörde / Bürgerbüro) ausgestellt wird, in der man polizeilich gemeldet ist. Dazu benötigt man einen Personalausweis oder einen Reisepass.