Fahrerlaubnis Klasse B | Automatikregelung B 197 (ab 01. April 2021)

Die sogenannte »Automatikregelung« ab dem 01. April 2021: Diese Fahrerlaubnis beinhaltet eine Ausbildung und Testung auf Fahrzeugen mit Automatik- und Schaltgetriebe. Sie berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. Sofern das Fahrzeug mit genügend Sitzen ausgestattet ist, dürfen vom Fahrzeugführer maximal acht Personen befördert werden.

Anhängerregelung | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: 

  • Es ist möglich einen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu ziehen.
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg darf die Kombination maximal 3500 kg betragen. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte das Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ausgestattet sein, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

 

Mindeststundenanzahl Theorieunterricht
Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesiz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Die Vorbereitung auf eine Prüfung erfordert eigenständiges und intensives Lernen – auch außerhalb der Unterrichtsphasen. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland digital durchgeführt – Fahrschüler*innen sollten sich weitestgehend an einem PC auf die Prüfung vorbereiten und das Üben mit einem Smartphone nur als Option nutzen. Mit Lerninhalten muss sich eingehend beschäftigt werden, deshalb darf zusätzlich an theoretischen Unterrichten teilgenommen werden, dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

Prüfung Theorie
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Mindestens 14 Tage vorher muss diese in der Fahrschule beantragt werden. Voraussetzung für eine Prüfung ist, dass alle folgenden Punkte parallel zur abgeschlossenen Ausbildung erledigt und eingereicht wurden!

Behördliche Gebühren
Vor Genehmigung der Prüfungen, erhebt der TÜV Rheinland Prüfgebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

 

Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen) 5h
Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen) 4h
Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit) 3h

 

 

Prüfung Praxis
Dauer: 45min
Inhalt: Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren

Die Grundausbildung kann mit einem Automatikfahrzeug oder mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.

Sonderfahrten werden zum Teil auf einem Automatikfahrzeug stattfinden.

Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife auf einem Automatikfahrzeug statt. Nach mindestens zehn Übungsstunden muss vor der Fahrprüfung eine Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug erfolgreich absolviert werden. Die Feststellung erfolgt durch einen Fahrer. Bei erfolgreichem Test wird am Ende eine Bescheinigung ausgehändigt.

Die Prüfungsfahrt wird mit einem Automatikfahrzeug durchgeführt.

 

 

Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

 

Automatik​

AUSBILDUNG
Grundbetrag 390,–
Fahrstunde  Schaltfahrzeug 60,–
Sonderfahrt Schaltfahrzeug 65,–
Fahrstunde   Automatik 65,–
Sonderfahrt  Automatik 70,–
Theorieprüfung  60,–
Testfahrt Schaltfahrzeug 60,–
Praxisprüfung Automatikfahrzeug  175,–

 

 

Grundbetrag bei Umschreibung: 125,- €

Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.

Lernmittel
Prüfungsfragen-OnlineTeacher (Onlinelernprogramm und App) 40,–
Buch 50,–

 

Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.

Behördliche Gebühren
Vor den Prüfungen erhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

TÜV Rheinland
Bankverbindung: Commerzbank
IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
BIC: DRESDEFF 370

Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.

Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.

Besonderheiten:

Voraussetzung:
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse B möglich.

Mindestalter:
18 Jahre
(ab 17 über Begleitendes Fahren)

Befristung:
Führerscheingültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt gültig – keine neue Prüfung, aber Neuausstellen Führerschein erforderlich.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis

Es kann nach einer Schaltkompetenzschulung mit abschließender Testung die Schlüsselzahl 197 erworben werden.

Die abschließende Fahrprüfung kann auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt werden – Voraussetzung: Nachweis der geforderten Testung des Verordnungsgebers.

Erster Schritt:

Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.

Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen:

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
  • Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.

Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:

1. Erste-Hilfe-Kurs

Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

2. Sehtest

Der für den Erwerb der Klasse B vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden. Die Identität durch Einsicht in Personalausweis oder Reisepass erfolgt vor der Durchführung des Sehtests. 

3. Biometrisches Passbild

Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. 

4. Personalausweis oder Reisepass

Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.