Fahrerlaubnis Klasse B | Handicapausbildung

Wirklich bewegende Augenblicke erleben wir immer wieder, wenn wir beobachten mit wie viel Wissbegierde und mit welchem Elan unsere Fahrschüler mit einem Handicap ihre Fahrausbildung planen und absolvieren. Darüber hinaus bieten wir unseren Fahrschülern eine individuelle Fahrzeugberatung in Bezug auf die spezifischen körperlichen Bedürfnisse. Einschränkungen oder Behinderungen verlangen unterschiedliche Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug. 

Die Ausbildung mit (VW Sharan) beinhaltet die Variablen: 

  • Links- oder Rechtsgas oder das
  • Handknauf/ Lenkunterstützung

Diese Fahrerlaubnis berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. Sofern das Fahrzeug mit genügend Sitzen ausgestattet ist, dürfen vom Fahrzeugführer maximal acht Personen befördert werden.

Anhängerregelung | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger: 

  • Es ist möglich, einen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu ziehen
  • Bei Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg darf die Kombination maximal 3500 kg betragen. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte das Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ausgestattet sein, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

Mindeststundenanzahl Theorieunterricht
Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.

Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Die Vorbereitung auf eine Prüfung erfordert eigenständiges und intensives Lernen – auch außerhalb der Unterrichtsphasen. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland digital durchgeführt – Fahrschüler*innen sollten sich weitestgehend an einem PC auf die Prüfung vorbereiten und das Üben mit einem Smartphone nur als Option nutzen. Mit Lerninhalten muss sich eingehend beschäftigt werden, deshalb darf zusätzlich an theoretischen Unterrichten teilgenommen werden, dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

Prüfung Theorie
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Mindestens 14 Tage vorher muss diese in der Fahrschule beantragt werden. Voraussetzung für eine Prüfung ist, dass alle folgenden Punkte parallel zur abgeschlossenen Ausbildung erledigt und eingereicht wurden!

Behördliche Gebühren
Vor Genehmigung der Prüfungen, erhebt der TÜV Rheinland Prüfgebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-oder Landstraßen) 5h
Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen) 4h
Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit) 3h

Prüfung Praxis
Dauer: 45min
Inhalt: Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren

Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

 

 

AUSBILDUNG
Grundbetrag 390,–
Fahrstunde 70,–
Sonderfahrt 75,–
Fahrprobe 170,–
Theorieprüfung 60,–
Praxisprüfung 200,–

Grundbetrag bei Umschreibung oder Fahrschulwechsel: 350,– €

Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.


 

Lernmittel
Prüfungsfragen-OnlineTeacher (Onlinelernprogramm und App) 40,–
Buch 50,–

 

Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.

Behördliche Gebühren
Vor den Prüfungen erhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

TÜV Rheinland
Bankverbindung: Commerzbank
IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
BIC: DRESDEFF 370

Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.

Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.

Besonderheiten:

Voraussetzung:
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse B möglich.

Mindestalter:
18 Jahre
(ab 17 über Begleitetes Fahren)

Befristung:
Führerscheingültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt gültig – keine neue Prüfung, aber Neuausstellen Führerschein erforderlich.

Besonderheiten Handicapausbildung:
Nach bestandener Fahrprüfung dürfen mit einem Handicap nur dann Fahrzeuge geführt werden, wenn alle Auflagen des bereits erstellten TÜV Gutachtens erfüllt sind. Die von der Behörde erteilten Auflagen und Beschränkungen werden im Führerschein aufgeführt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis

Erster Schritt

Bitte zuallererst einen Termin mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde planen, wenn möglich gleich benötigte medizinische und/oder psychologische Gutachten, die eine Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges bei der bestehenden Behinderung oder Erkrankung bestätigen, mit einreichen. Auch der TÜV Rheinland und die Fahrschule müssen ein Gutachten in Kopie erhalten. Unmittelbar nach einer persönlichen Beratung unsererseits und der Beantragung Ersterwerb der Fahrerlaubnis kann die Anmeldung in der Fahrschule erfolgen.

Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.

Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen: 

Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
  • persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
  • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
  • Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.

Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:

Erste-Hilfe-Kurs

Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

Sehtest

Der für den Erwerb der Klasse B vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden. Die Identität durch Einsicht in Personalausweis oder Reisepass erfolgt vor der Durchführung des Sehtests. 

Biometrisches Passbild

Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. 

Personalausweis oder Reisepass

Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.

Gutachten

Bevor ein Antrag auf Ersterteinung einer Fahrerlaubnis gestellt werden kann, muss ein ärztliches Gutachten erstellt werden.