Fahrerlaubnis Klasse B | Begleitetes Fahren

Mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE erwerben, diese Möglichkeit bietet das Begleitete Fahren mit 17. Bis zum vollendetem 18. Lebensjahr nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Mit der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten darf mit 16½ die Ausbildung beginnen.

Diese Fahrerlaubnis berechtigt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3500 kg. Sofern das Fahrzeug mit genügend Sitzen ausgestattet ist, dürfen vom Fahrzeugführer maximal acht Personen befördert werden.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) ab 21 Jahren.

Anhängerregelung | Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger:

  • Es ist möglich, einen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse zu ziehen
  • Bei schweren Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg darf die Kombination maximal 3500 kg betragen.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes) ab 21 Jahren. 

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland. Sollte das Kraftfahrzeug mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW ausgestattet sein, muss der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt sein.

    Mindeststundenanzahl Theorieunterricht
    Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden (beim Vorbesitz einer anderen Klasse nur 6 Stunden) und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.

    Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
    Die Vorbereitung auf eine Prüfung erfordert eigenständiges und intensives Lernen – auch außerhalb der Unterrichtsphasen. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland digital durchgeführt – Fahrschüler*innen sollten sich weitestgehend an einem PC auf die Prüfung vorbereiten und das Üben mit einem Smartphone nur als Option nutzen. Mit Lerninhalten muss sich eingehend beschäftigt werden, deshalb darf zusätzlich an theoretischen Unterrichten teilgenommen werden, dadurch entstehen keine weiteren Kosten.

    Prüfung Theorie
    Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Mindestens 14 Tage vorher muss diese in der Fahrschule beantragt werden. Voraussetzung für eine Prüfung ist, dass alle folgenden Punkte parallel zur abgeschlossenen Ausbildung erledigt und eingereicht wurden!

    Behördliche Gebühren
    Vor Genehmigung der Prüfungen, erhebt der TÜV Rheinland Prüfgebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

    Überlandfahrt (Schulung auf Bundes-o der Landstraßen) 5h
    Autobahnfahrt (Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen) 4h
    Nachtfahrt (Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit) 3h

    Prüfung Praxis
    Dauer: 45min
    Inhalt: Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren

    Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.

     

     

    AUSBILDUNG
    Grundbetrag 390,–
    Fahrstunde 60,–
    Sonderfahrt 65,–
    Theorieprüfung 60,–
    Praxisprüfung 170,–

     

    Grundbetrag bei Umschreibung oder Fahrschulwechsel: 350,– €

    Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.

    Buch

    Lernmittel
    Prüfungsfragen-OnlineTeacher (Onlinelernprogramm und App)​ 40,–
    Buch 50,–

    Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.

    Behördliche Gebühren
    Vor den Prüfungen

    erhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.

    Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

    TÜV Rheinland
    Bankverbindung: Commerzbank
    IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
    BIC: DRESDEFF 370

    Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.

    Antragsgebühren
    Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.

    Besonderheiten:

    Voraussetzung:
    Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse B möglich. 

    Mindestalter:
    18 Jahre
    (ab 17 über Begleitetes Fahren

    Befristung:    Führerscheingültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt gültig – keine neue Prüfung, aber Neuausstellen Führerschein erforderlich

    Nach der Prüfung:
    Vom Prüfer wird nach der bestandenen 
    Fahrprüfung eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese muss nach Erreichen der Volljährigkeit bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in den bereits beantragten Kartenführerschein umgetauscht werden. 

     

    Erster Schritt:

    Bei der Anmeldung in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.

    Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen:

    Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
    • persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
    • Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
    • Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.

    Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:

    1. Formular - Antrag auf Teilnahme am Modell »Begleitetes Fahren ab 17«
    • Angabe aller gewünschten Begleitpersonen
    • Antragsteller*in muss unterschreiben
    • Unterschrift beider gesetzlicher Vertreter (ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist darüber ein Nachweis beizufügen)
    • Kopie der gültigen Personalausweise der gesetzlichen Vertreter beifügen

    Zusätzlich zum Antrag auf Teilnahme am Modell »Begleitetes Fahren ab 17« muss das Formular – Angaben und Erklärungen der Begleitperson vollständig ausgefüllt werden.

    • Es ist ein Formular pro Begleitperson erforderlich
    • Unterschrift aller gewählten Begleitpersonen
    • Kopie des Führerscheines jeder Begleitperson
    • Von allen Begleitpersonen wird eine Kopie des Personalausweises benötigt (bei Begleitpersonen, die nur eine Kopie des Reisepasses vorlegen und nicht im Stadtgebiet Mainz gemeldet sind, benötigen wir außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung)

     

    2. Erste-Hilfe-Kurs

    Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.

    Deutsches Rotes Kreuz
    Malteser Hilfsdienst
    Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
    DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft

    3. Sehtest

    Der für den Erwerb der Klasse B vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden. Die Identität durch Einsicht in Personalausweis oder Reisepass erfolgt vor der Durchführung des Sehtests. 

    4. Biometrisches Passbild

    Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. 

    5. Personalausweis oder Reisepass

    Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.