Fahrerlaubnis Klasse AM
Diese Fahrerlaubnis berechtigt das Fahren von Zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.
Bei zweirädrigen Kleinkrafträdern:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor
- Leistung maximal 4 kW bei einem Elektromotor
Bei dreirädrigen Kleinkrafträdern:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung maximal 4 kW bei einem Diesel-/Elektromotor
Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen:
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung maximal 4 kW bei einem Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Mindeststundenanzahl Theorieunterricht
Der Grundunterricht beträgt 12 Unterrichtsstunden und 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht.
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Die Vorbereitung auf eine Prüfung erfordert eigenständiges und intensives Lernen – auch außerhalb der Unterrichtsphasen. Die theoretische Prüfung wird beim TÜV Rheinland digital durchgeführt – Fahrschüler*innen sollten sich weitestgehend an einem PC auf die Prüfung vorbereiten und das Üben mit einem Smartphone nur als Option nutzen. Mit Lerninhalten muss sich eingehend beschäftigt werden, deshalb darf zusätzlich an theoretischen Unterrichten teilgenommen werden, dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
Prüfung Theorie
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Mindestens 14 Tage vorher muss diese in der Fahrschule beantragt werden. Voraussetzung für eine Prüfung ist, dass alle folgenden Punkte parallel zur abgeschlossenen Ausbildung erledigt und eingereicht wurden!
Behördliche Gebühren
Vor Genehmigung der Prüfungen, erhebt der TÜV Rheinland Prüfgebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung mit Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.
Grundausbildung: Fahrstunden nach Bedarf!
Prüfung Praxis
Dauer: 45min
Inhalt: Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren
Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer.
AUSBILDUNG | € |
Grundbetrag | 310,– |
Fahrstunde | 47,– |
Theorieprüfung | 60– |
Praxisprüfung | 110,– |
Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.
Lernmittel | € |
Prüfungsfragen-OnlineTeacher | 40,– |
Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich.
Behördliche Gebühren
Vor den Prüfungen erhebt der TÜV Rheinland Gebühren, diese müssen spätesten 14 Tage vor der Prüfung beglichen sein. Eine schriftliche Benachrichtigung inklusive Überweisungsträger wird nach bearbeitetem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis postalisch zugesendet.
Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
TÜV Rheinland
Bankverbindung: Commerzbank
IBAN: DE 07 370 800 40 098 343 82 01
BIC: DRESDEFF 370
Bitte unbedingt bei Online-Überweisung die korrekte Antragsnummer und vollständigen Namen des Antragstellers angeben.
Antragsgebühren
Verwaltungsgebühren sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beim Beantragen einer Fahrerlaubnis zu entrichten.
Besonderheiten:
Voraussetzung:
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse AM möglich.
Mindestalter:
16 Jahre
Befristung:
Führerscheingültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt gültig – keine neue Prüfung, aber Neuausstellen Führerschein erforderlich.
Besonderheiten: Keine Probezeit!
Erster Schritt:
Beim Anmelden in unserer Fahrschule werden zu allen Informationen über die Ausbildung auch die erforderlichen Dokumente zur Beantragung einer Fahrerlaubnis ausgehändigt.
Das Beantragen eines Führerscheins erfordert bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Folgende Unterlagen werden benötigt und sind einzureichen:
Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- persönliche Vorsprache ist zur Identifikation und Unterschriftsleistung nötig (zur Zeit Terminvereinbarung nötig)
- Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis – diese kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
- Amtliche Gebühren – diese müssen bei Antragsstellung bei der zuständigen Behörde direkt gezahlt werden.
Zusätzlich zu dem Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (muss abgestempelt sein und ist erhältlich in der Fahrschule) sind folgende Unterlagen einzureichen:
Erste-Hilfe-Kurs
Mit dem Ersterwerb einer Fahrerlaubnisklasse wird die Teilnahmen an einem Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens neun Unterrichtsstunden nötig. Dieser Tageskurs ist obligatorisch, um die notwendigen Kenntnisse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort zu erwerben und wird von verschiedenen Organisationen angeboten. Es muss darauf geachtet werden, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung entspricht.
Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Sehtest
Der für den Erwerb der Klasse B vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden. Die Identität durch Einsicht in Personalausweis oder Reisepass erfolgt vor der Durchführung des Sehtests.
Biometrisches Passbild
Für den Führerschein wird ein aktuelles und dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen.
Personalausweis oder Reisepass
Gültiger Ausweis oder Reisepass gegebenenfalls mit Meldebestätigung.