Die Fahrerlaubnisklasse BE erlaubt das Führen von Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern die nicht unter die Klasse B fallen. Es dürfen Anhänger mitgeführt werden die größer als 750 kg, aber eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3500kg haben.
Voraussetzung | Mindestalter | Befristung |
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Klasse B | 17 | 15 Jahre |
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse BE nicht möglich. Wer die Fahrerlaubnis BE erwerben möchte, muss im Besitz der Fahrerlaubnis B sein. |
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr darf nur in Begleitung eines Erwachsenen gefahren werden. |
Führerscheingültigkeit ist auf 15 Jahre begrenzt, die Fahrerlaubnis bleibt gültig – keine neue Prüfung, aber Neuausstellen Führerschein erforderlich. |
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Das Formblatt »Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis« ist bei Anmeldung in unserer Fahrschule erhältlich und muss beim Verkehrsüberwachungsamt/Abteilung Führerscheinstelle (Bsp. Mainz) oder der jeweiligen zuständigen Verwaltung persönlich eingereicht werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit den passenden Antrag online (z.Zt. nur Mainz Bingen) herunterzuladen. In diesem Fall bitte den Antrag vorher in unserer Fahrschule abstempeln lassen.
Da die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen betragen kann, sollte der Antrag mit allen Unterlagen und Nachweisen, rechtzeitig beim Verkehrsüberwachungsamt in Mainz oder einer anderen zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die Antragstellung und Ausbildung ist frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische und einen Monat vor Erreichen des Mindestalters die praktische Prüfung absolviert werden.
Bei Antragsabgabe werden Bearbeitungsgebühren fällig.
Zusätzlich wird bei Antragstellung zum Begleitenden Fahren ab 17 folgendes Formular benötigt: »Antrag auf Teilnahme am Modell ›Begleitetes Fahren ab 17‹«.
In diesem Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:
– Name aller Begleitpersonen
– Unterschrift des Antragstellers
– Unterschrift beider gesetzlichen Vertreter
– ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, Nachweis in Kopie
– Kopie der Personalausweise der gesetzlichen Vertreter
Dieses Formular ist bei Anmeldung in der Fahrschule erhältlich oder kann im Internet herunter geladen werden:
Formular »Antrag auf Teilnahme am Modell ›Begleitendem Fahren ab 17‹«
Zusätzlich wird bei der Antragstellung »Begleitetes Fahren ab 17« ein weiteres Formular benötigt: »Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Modell ›Begleitetes Fahren ab 17‹« (je Begleitperson ein Formular).
Es müssen folgende Angaben gemacht werden:
– Unterschrift der Begleitperson
– Kopie des Führerscheines der Begleitperson
– Kopie des Personalausweises der Begleitperson
Dieses Formular ist bei Anmeldung in der Fahrschule erhältlich oder kann im Internet herunter geladen werden:
Formular »Anlage zum Antrag auf Teilnahme Modell am ›Begleitendem Fahren ab 17‹«
Der für den Erwerb der Klasse BE vorgeschriebene Sehtest, kann sowohl bei einem Augenarzt, als auch bei einem Augenoptiker durchgeführt werden.
Für den Führschein wird ein dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. Die Entfernung oberes Kopfende ↔ Kinn muss zwischen 32 und 36 mm liegen.
Ein biometrisches Passbild ist heute bei jedem guten Fotografen in Mainz erhältlich.
Neben einem gültigen Ausweis muss man, um bei uns einen Führerschein machen zu können einen »ordentlichen Wohnsitz« in Deutschland haben. Das bedeutet, man muss sich mehr als 185 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten. Alle Dokumente dazu bekommt man im Einwohnermeldeamt.
Für den Erwerb der Klasse BE ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Mindeststundenanzahl der Übungsfahrten Praxis |
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Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
Prüfung: | ja |
Prüfungsinhalt: | Fahrtechnische Vorbereitung, Grundfahraufgaben und Fahren |
Prüfungsdauer: | 45 Min |
Ausbildung | |
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Fahrstunde | 43,00 € |
Sonderfahrt | 48,00 € |
Praxisprüfung | 110,00 € |
Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Die Ausbildungskosten enthalten 19.00 % Mehrwertsteuer, anfallende Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.
Die TÜV Gebühren müssen 14 Tage vor der theoretischen Prüfung an den TÜV Rheinland überwiesen werden. Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Klasse B – Automatik
Klasse B – Begleitetes Fahren ab 17
Unterrichtszeiten auf einen Blick
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