Es ist soweit – am 01.März 2021 geht es endlich weiter!

Liebe Fahrschüler*innen,

Dank weiterer Lockerungen für die Fahrschulen bezogen auf die Landesebene werden ab März unsere Büros zu den üblichen Zeiten geöffnet sein.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist aus Kapazitätsgründen eine Voranmeldung nötig – zu unseren Bürozeiten unter: 06131 34242.

Ob praktische Fahrausbildung oder theoretische Ausbildung, hat das Schutz- und Hygienekonzept für Fahrschulen in Rheinland-Pfalz einmal mehr an Bedeutung gewonnen.

So viel vorab: Ab einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche im Landkreis oder der kreisfreien Stadt in der sich die Fahrschule befindet, darf sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine weitere Person im Fahrzeug befinden. Ausgenommen sind Prüfungsfahrten.

Mund- Nasenschutz tragen versteht sich von selbst, allerdings müssen medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 verwendet werden.

Theoretischer Unterricht: Sitzabstände 1,5m und das Tragen von einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) ist vorgeschrieben. 

Praktischer Unterricht: Verpflichtend ist das Tragen von einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske). Kontrollen außerhalb des Fahrzeuges erfordern einen Mindestabstand von 1,5 m und es darf sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine weitere Person im Fahrzeug befinden. Ausgenommen sind Prüfungsfahrten!

Prüfungsfahrt: In dieser Kontellation treffen Prüfer*innen, Fahrlehrer*innen und Fahrschüler*innen zusammen, deshalb ist das Tragen einer Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 verpflichtend!

Viel Freude bei der Fahrausbildung!