Berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen (ausgenommen sind solche der Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzung | Mindestalter | Befristung | Verlängerung |
---|---|---|---|
Klasse B | 18 | 5 Jahre | ab 50. Lebensjahr |
Ein Direkteinstieg ist bei der Fahrerlaubnisklasse C1 nicht möglich. Wer die Fahrerlaubnis C1 erwerben möchte, muss im Besitz der Fahrerlaubnis B sein. |
Diese Fahrerlaubnis ist befristet auf 5 Jahre, danach muss eine Weiterbildung erfolgen. Um die Klasse C1 zu verlängern, sind eine ärztliche Untersuchung und ein augenärztliches Gutachten erforderlich. |
Bei Erwerb Fahrerlaubnisklasse C1 vor dem 10.09.2009, muss diese nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert werden; eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich und ein augenärztliches Gutachten. |
Im Alter von 18 Jahren darf die Fahrerlaubnisklasse C1 nach einer beschleunigten Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes gewerblich genutzt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Das Formblatt »Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis« ist bei Anmeldung in unserer Fahrschule erhältlich und muss beim Verkehrsüberwachungsamt/Abteilung Führerscheinstelle (Bsp. Mainz) oder der jeweiligen zuständigen Verwaltung persönlich eingereicht werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit den passenden Antrag online (z.Zt. nur Mainz Bingen) herunterzuladen. In diesem Fall bitte den Antrag vorher in unserer Fahrschule abstempeln lassen.
Da die Bearbeitungsdauer bis zu sechs Wochen betragen kann, sollte der Antrag mit allen Unterlagen und Nachweisen, rechtzeitig beim Verkehrsüberwachungsamt in Mainz oder einer anderen zuständigen Behörde eingereicht werden.
Bei Antragsabgabe werden Bearbeitungsgebühren fällig.
Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist bei Ersterwerb jeder Fahrerlaubnisklasse nötig und behält bei Erweiterung auf eine weitere Fahrerlaubnisklasse Gültigkeit. Einen Erste-Hilfe-Kurs bieten verschiedene Organisationen an. Dieser Kurs dauert 9 Unterrichtsstunden (eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten) und wird von verschiedenen Organisationen angeboten:
Deutsches Rotes Kreuz
Malteser Hilfsdienst
Arbeiter-Samariter-Bund Johanniter-Unfall-Hilfe
DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 ist eine ärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Diese muss von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Antragstellers darf bei Beantragung der Fahrerlaubnis nicht älter als ein Jahr sein. Das vom Arzt auszufüllende Formular wird bei der Anmeldung in unserer Fahrschule ausgehändigt oder kann hier herunter geladen werden.
Adressen bekannter Untersuchungsstellen, mit der Berechtigung diese Untersuchung durchzuführen:
Für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C1 ist ein Augenärztliches Gutachten erforderlich. Die Untersuchung über das Sehvermögen kann von einem Augenarzt, einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin oder einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle durchgeführt werden. Diese Bescheinigung über die Augenuntersuchung darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Für den Führschein wird ein dokumententaugliches, 35 mm x 45 mm großes biometrisches Passbild benötigt. Das Foto darf keinen Rand haben und muss den Antragsteller in einer Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck, freier Stirn und ohne Kopf- und Augenbedeckung zeigen. Die Entfernung oberes Kopfende ↔ Kinn muss zwischen 32 und 36 mm liegen.
Ein biometrisches Passbild ist heute bei jedem guten Fotografen in Mainz erhältlich.
Neben einem gültigen Ausweis muss man, um bei uns einen Führerschein machen zu können einen »ordentlichen Wohnsitz« in Deutschland haben. Das bedeutet, man muss sich mehr als 185 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten. Alle Dokumente dazu bekommt man im Einwohnermeldeamt.
Das Führungszeugnis ist eine gedruckte Urkunde, die von der Ortsverwaltung (Meldebehörde / Bürgerbüro) ausgestellt wird, in der man polizeilich gemeldet ist. Dazu benötigt man einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Mindeststundenanzahl Theorieunterricht bei Vorbesitz von |
Klasse B | Klasse D1 oder D |
---|---|---|
Grundunterricht | 6 | 6 |
Klassenspezifischer Unterricht | 6 | 2 |
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 min) | 12 | 10 |
Theoretischer Unterricht: | Lehrplan Klasse C1 | |
Prüfung: | ja |
Vorbesitz Klasse | Klassen B, D1, D |
---|---|
Überlandfahrt | 3 |
Autobahnfahrt | 1 |
Nachtfahrt | 1 |
Prüfung: | ja |
Prüfungsinhalt: | Abfahrtkontrolle und Fahren |
Prüfungsdauer: | 75 Min |
Ausbildung | Lernmittel | ||
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Grundbetrag | 300,00 € | Prüfungsfragen-CD | 40,00 € |
Fahrstunde | 60,00 € | Prüfungsfragen-Katalog | 30,00 € |
Sonderfahrt | 70,00 € | Buch | 60,00 € |
Technische Unterweisung | 50,00 € | Lernmittel-Set (Katalog und Buch) | 80,00 € |
Theorieprüfung | 50,00 € | ||
Praxisprüfung | 130,00 € | ||
Lernmittel sind auf Wunsch in der Fahrschule erhältlich. |
Eine Fahrstunde entspricht einer Schulstunde à 45 min. Diese Ausbildung ist gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Anfallende Kosten für Lernmittel enthalten 7.00 % Mehrwertsteuer.
Die TÜV Gebühren müssen 14 Tage vor der theoretischen Prüfung an den TÜV Rheinland überwiesen werden. Vor Antritt der theoretischen und praktischen Prüfungen muss dem Prüfer Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Unterrichtszeiten auf einen Blick
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